luftballonWillkommen beim Bezirkselternausschuss (BEA) Eimsbüttel!

Der BEA Eimsbüttel ist die offizielle gesetzliche Elternvertretung aller Eimsbütteler Krippen, Kitas sowie der Nachmittags- und Ferienbetreuung an GBS-Schulen und besteht aus Elternvertretern jeder einzelner dieser Einrichtungen.

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Kita-Gutscheine werden längstens für die Dauer eines Jahres bewilligt. Dann werden die Fördervoraussetzungen neu geprüft. Endet die Bewilligung, endet auch die finanzielle Förderung durch die Stadt Hamburg. Daher müssen Eltern rechtzeitig vor Ablauf des Gutscheins ihren Folgeantrag stellen.

Leider kommt es dennoch vor, dass die Frist vergessen wird. Dies kann dazu führen, dass Eltern die nach Ablauf des Gutscheins entstandenen Betreuungskosten vollständig selbst tragen müssen und mit Nachforderungen seitens der Kita konfrontiert werden. Diese beinhalten dann nicht nur den Elternbeitrag, sondern auch den Teil der Kosten, den bislang die Stadt HH übernommen hat. So können schnell mehrere Hundert Euro auf die Eltern zukommen.

Daher äußerten Eltern ihren Wunsch nach einer regelmäßigen und rechtzeitigen Erinnerung an die Folgeantragstellung.

Die Kitas und Bezirksämter sind hierzu nicht verpflichtet; einige tun dies als Serviceleistung jedoch von sich aus. Flächendeckende Erinnerungen gibt es bislang jedoch nicht. Da der Wunsch der Eltern nach einer Erinnerung nachvollziehbar ist und damit Eltern künftig seltener in die Situation der Fristversäumnis geraten, hat die Sozialbehörde ein Erinnerungsverfahren für Folgeanträge erarbeitet.

Eltern, deren Kinder bereits in einer Hamburger Kita oder in Kindertagespflege betreut werden, werden künftig regelmäßig mit einem Schreiben an die rechtzeitige Antragstellung für den Folgeantrag erinnert. Die groben Details zum Erinnerungsverfahren wurden auf einer Sitzung vorgestellt. Start der monatlichen Erinnerungsläufe ist bereits im Dezember 2018. Angeschrieben wurden Anfang Dezember die Eltern, deren Bewilligung/Gutschein im aktuellen Monat (30.11.2018-30.12.2018) ausläuft und die daher bis spätestens 31.12.2018 einen Folgeantrag stellen müssen.

Die Kitas, die bisher ein eigenes Erinnerungsverfahren haben, wurden gebeten, dies weiterzuführen.

Bestenfalls sollte die Antragsstellung nicht erst nach der Erinnerung, sondern frühzeitig (ca. 3 Monate) vor Ablauf eines Gutscheins erfolgen und ein Erinnerungsschreiben vermieden werden. Das jeweilige Bewilligungsende ist auf allen Kita-Gutscheinen angegeben. Daher sollten Eltern und Kitas darauf achten, dass der Original-Kita-Gutschein mit den Infos bei den Eltern verbleibt. Anscheinend geben viele Eltern statt einer Kopie den Original-Gutschein in der Kita ab, ohne dass sie ein Exemplar behalten. Ohne diese Unterlage kann es dann dazu kommen, dass der Termin nicht mehr im Gedächtnis bleibt und so verpasst wird. Was eine teure Angelegenheit werden kann.

Eins muss aber dennoch betont werden: Es handelt sich um einen zusätzlichen Service. Die Eltern sind weiterhin in der Verpflichtung sich rechtzeitig um die Verlängerung des Gutscheines zu kümmern!